Ravensburg - Sigmaringen

 Beantragung des GdB für Menschen

Ein häufig angefragtes Thema in unserer EUTB ist die Beratung zur Beantragung des „Grades der Behinderung“ (GdB). Es gibt vielfältige Gründe für einen Antrag auf Feststellung eines GdB. Was der GdB unter anderem nützt, wie er zu bekommen ist und was bei der Beantragung zu beachten ist soll anhand eines Falles aus unserer Beratungspraxis veranschaulicht werden:

Katrin B. (Name geändert) ist 34 Jahre alt und gelernte Malerin und Lackiererin. Seit Jahren verschlechterte sich Ihre körperliche Verfassung. Sie litt immer häufiger an Muskelschmerzen, konnte sich teilweise nur unter Schmerzen bewegen. Oftmals fehlte ihr die Kraft und die Energie Ihrer Arbeit nachzugehen oder Ihren Alltag zu bewältigen. Erst nach Jahren und vielen verschiedenen gestellten Diagnosen wie z.B. Depression konnte der wahre Grund für Ihre schlechte körperliche Verfassung gefunden werden. Frau B. hat eine seltene bzw. wenig bekannte Autoimmunerkrankung.

Eine Diagnose „gefunden“ zu haben, die auch den körperlichen Zustand gut erklärt, hat es Frau B. erleichtert, ihre Beschwerden zu verstehen. Dennoch steht Sie an einem beruflichen Scheideweg. In den letzten Jahren konnte Sie oftmals nicht Ihrer Arbeit nachkommen und die Krankheitstage häuften sich. Nun ist Sie seit 7 Monaten im Krankengeldbezug. Glücklicher Weise schlagen die neuen Therapiemethoden gut an, es steht jedoch fest, dass Frau B. nicht weiter als Malerin und Lackiererin bzw. in keinem Beruf mit körperlicher Belastung arbeiten kann.

Neben anderen Schritten wie dem Beantragen von „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) wurde Frau B. in der medizinischen Reha empfohlen, einen Antrag auf die Feststellung eines „Grades der Behinderung“ zu stellen.

Gerade Menschen, die noch im erwerbsfähigen Alter sind und noch weiterhin erwerbsfähig sein wollen und können, profitieren unter Umständen von einem GdB. Frau B.´s Ziel ist es, einen GdB von mindestens 50 zubekommen, denn ab dann gilt sie als „schwerbehindert“ und dies ermöglicht Frau B. einige mögliche Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben: Dazu zählen unter anderem eine spezielle Förderung/Unterstützung (LTA=Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) durch die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger, 5 Tage mehr Urlaubsanspruch jährlich und ein „erweiterter Kündigungsschutz“. Den kompletten Überblick über mögliche Nachteilsausgleiche eines GdB findet man auch unter: https://www.betanet.de/nachteilsausgleiche-bei-behinderung.html

Die Einstufung GdB ist von mehreren Faktoren abhängig. Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht nur um die Diagnosen, sondern immer um das Funktionsdefizit bzw. um die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (=“soziale Teilhabe“). Dabei spielt es auch eine Rolle, ob die Beeinträchtigung evtl. durch eine Therapie oder Behandlung beseitigt oder gelindert werden kann. Auch das Alter bzw. die Abweichung zum „alterstypischen Zustand“ oder die Anzahl der betroffenen Funktionsbereiche spielen bei der Einstufung eine Rolle.
Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Es werden hier allerdings die einzelnen Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen nicht einfach addiert. Die Festlegung ist komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und miteinander auswirken.
Der Grad der Behinderung wird auf Antrag beim Versorgungsamt des zuständigen Landkreises durch ärztliche Gutachter bemessen. Das Versorgungsamt holt sich „von Amts wegen“ alle benötigten Unterlagen in Form von Befundberichten von behandelnden Ärzten, Krankenhäusern etc… Dennoch gibt es einige Dinge, die beim Beantragen zu beachten sind damit die Einstufung der Behinderung möglichst realistisch erfolgen kann.
Wir empfehlen, im Vorfeld der Beantragung des GdB mit den behandelnden Ärzten ins Gespräch zu gehen. Zum einen ist der Arzt dann informiert, dass evtl. die Anforderung eines Befundberichts durch das Versorgungsamt kommt. Zum anderen können Sie genau über ihre Einschränkungen reden, denn diese sollten unbedingt auch im Befundbericht des Arztes aufgeführt sein.
Zusätzlich kann man die Bearbeitung beschleunigen, wenn der*die Antragsteller*in zum Antrag schon vorhandene aktuelle Arztberichte, Krankenhaus- oder Reha Entlassberichte, MRT/CT Befunde, etc… beifügt.
Frau B. wurde durch die EUTB Ravensburg-Sigmaringen beraten und beim Antrag unterstützt. Wichtig für uns ist, bei der Beratung immer die Logik hinter dem GdB zu erklären, aber auch zu klären, welches Ziel mit dem GdB verfolgt werden soll. Denn jeder Änderungsantrag kann auch eine Herabstufung des bisherigen Grades mit sich bringen.
Frau B. hat einen GdB von 50 bekommen, da Sie neben der Autoimmunerkrankung noch weitere Diagnosen/Einschränkungen wie z.B. Asthma bronchiale hat.
Mittlerweile konnte Frau B. eine Umschulung zur Bürokauffrau absolvieren. Der Grad der Behinderung war ein Baustein bei der beruflichen Umorientierung und kann für das weitere Erwerbsleben bei Bedarf weitere Unterstützungsmöglichkeiten bieten.



20 Okt., 2022
In jeder Veränderung liegen Chancen und auch Risiken. Aber wenn der Status quo nicht mehr lebenswert oder sogar unerträglich ist, kann es nur besser werden. Von diesem Gedanken getragen, haben wir uns im Herbst 2021 dazu entschieden für unseren geistig behinderten Sohn Atemar das Persönliche Budget (PB) zu beantragen und die bestehende Wohnform in einer Behinderteneinrichtung aufzukündigen. Vorausgegangen waren intensive Gespräche und Beratungen, insbesondere mit dem zuständigen Kostenträger. Entgegen unseren Erwartungen hatten wir vom ersten Moment an das Gefühl, dass wir bei diesem nicht auf Ablehnung, sondern auf grundsäAtzlich offene Türen stießen. Dies bedeutete nicht, dass die Perspektive PB nur rosarot ausgemalt wurde oder erschien. Aber das grundsätzliche Signal einer engagierten Unterstützung bei Beratung und Beantragung durch die zuständige Sachbearbeiterin des Kostenträgers hat uns Mut gemacht diesen Weg einzuschlagen. Wir haben es bislang nicht bereut, obwohl die Herausforderungen vielseitig und langanhaltend sind. Auch wenn der bürokratische Prozess der Antragserstellung nicht immer einfach war, kann man rückblickend sagen, dass dies bei uns bislang noch der einfachste Schritt war. Denn im Großen und Ganzen gab es mit dem Kostenträger wenige Reibungspunkte. Eine zentrale Herausforderung für die Umsetzung unserer Pläne war es eine geeignete Wohnung und einen offenen Vermieter zu finden. Hierbei wurde für uns bei der Suche immer deutlicher, dass die räumliche Nähe zu unserem Wohnort ein ganz zentrales Kriterium ist. Ohne die Möglichkeit schnell vor Ort zu sein, um ad hoc psychische Unterstützung leisten zu können, Betreuungslücken und – ausfälle zu kompensieren sowie dafür zu sorgen, dass die grundlegende Ordnung in der Wohnung beibehalten wird, wäre der Kraftakt noch aufreibender. Denn ein solcher ist es, trotz der erheblichen finanziellen Unterstützung für Assistenzleistungen. Die Akquisition von Assistenten ist dabei ein schwieriges und fortwährendes Thema, das leider auch unangenehme Überraschungen bereithält. Einen langen Atem brauchten wir auch bis zur Bewilligung der Grundsicherung. Aufgrund des Wohnortwechsels von Atemar und dem Austritt aus der bisherigen Betreuungseinrichtung musste zuerst die administrative Zuständigkeit geklärt werden. Zudem ließ die notwendige Attestierung der Arbeitsunfähigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung wegen starkem Arbeitsanfall auf sich warten, sodass wir insgesamt sieben Monate lang alle Ausgaben Atemars für Wohnung und Unterhalt bestreiten mussten. Aber auch dies ist nun geklärt und damit der Rahmen für Atemars Leben insgesamt klar definiert. Zusammenfassend kann man bis dato sagen, dass wir trotz anfänglicher Hürden und Unsicherheiten sehr viel erreicht haben. Das neue, deutlich ruhigere Wohnumfeld hat einen sehr positiven Einfluss auf Atemars psychische Stabilität. Er ist viel ausgeglichener und ruhiger, nimmt keinerlei Medikamente „zur Beruhigung“ mehr, liebt seine Wohnung und zeigt dies auch durch ein bislang in dieser Form nicht gekanntes Verantwortungsbewusstsein für Wohnung und Interieur. Ordnung und Sauberkeit sind ihm auf einmal wichtig, auch wenn er nicht alle hiermit zusammenhängenden Aufgaben aus eigenem Antrieb erledigt. So wie wir auch, muss er noch viel lernen, auch in Bezug auf seine neuen Pflichten und Aufgaben in der Selbständigkeit. Unterschätzt haben wir lange die Bedeutung unserer „neuen“ Rolle. Denn anders als bei körperbehinderten Menschen mit PB sind wir aufgrund Atemars geistiger Behinderung für nahezu alle Belange der Organisation und des täglichen Lebens „sein Kopf und verlängerter Arm“.
Wie geht es weiter wenn das Krankengeld ausläuft. Ein mögliches Beispiel....
von Bastian Angele 18 Nov., 2021
Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland längerfristig erkrankt, erhält er nach 6 Wochen Lohnfortzahlung das Krankengeld von der Krankenkasse. Dies ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse und wird für weitere 72 Wochen gezahlt. Der Arbeitnehmer ist somit erstmal finanziell abgesichert und hat bis zu 1,5 Jahre Zeit wieder zu genesen. Doch was ist, wenn die 1,5 Jahre nicht ausreichen um wieder gesund zu werden und das Krankengeld ausläuft? Ein möglicher Ablauf soll anhand eines Fallbeispiels aus unserer Beratungspraxis erklärt werden: Fallbeschreibung: Rainer W. (Name wurde geändert) ist 45 Jahre alt und gelernter Zimmermann, er arbeitet seit 20 Jahren im gleichen Betrieb. Die körperliche anstrengende Arbeit hinterließ Spuren. Im Laufe der Jahre hatte Herr W. zwei Bandscheibenvorfälle, hinzu kommt eine fortgeschrittene Arthrose in beiden Kniegelenken. Der zweite Bandscheibenvorfall musste Ende 2017 operiert werden. Danach folgte eine medizinische Reha und eine stufenweise Widereingliederung. Nach zwei weiteren Jahren in seinem Beruf musste Herr W. feststellen, dass er der körperlichen anstrengenden Arbeit nicht mehr gewachsen war. Auch eine Reduzierung seines Stundendeputats konnte daran nichts ändern. Seine körperliche Verfassung hatte sich weiter verschlechtert, er konnte nur noch unter massiven Schmerzen arbeiten und die Fehlzeiten häuften sich. Nach weiteren Monaten im Krankengeldbezug erfuhr Herr W. von der EUTB Ravensburg-Sigmaringen und wollte sich im einem Beratungsgespräch über seine weiteren Möglichkeiten informieren lassen. In der Beratung solcher Themen nimmt sich die EUTB Ravensburg-Sigmaringen die nötige Zeit, um den „IST-Zustand“ des*der Klienten*in zu klären. Es ist im Beratungsgespräch u.a. wichtig herauszufinden: um welche relevanten Gesundheitseinschränkungen es sich handelt; wie der bisherige Krankheitsverlauf war und welche medizinischen und therapeutischen Behandlungen schon stattgefunden haben; ob es eine aktuelle Begutachtung der Erwerbsfähigkeit, z.B. durch eine Reha oder einen Entlassungsbericht gibt; ob ein amtlich anerkannter Grad der Behinderung vorliegt und natürlich wie lange der*die Klient*in noch Krankengeldanspruch hat. Für die Berater*innen der EUTB ist es auch wichtig herauszufinden was der*die Klient*in will und wie die persönliche berufliche Zukunft aussehen soll. Auf Grund dieser Informationen versuchen die EUTB Berater*innen den Klienten*innen verschiedene Wege und Möglichkeiten für die berufliche Zukunft aufzuzeigen. Im Fall von Herr W. wurde im Beratungsgespräch klar, dass Herr W. nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann/will. Es gab auch auf Grund des Verlaufs mehrere Hinweise, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert ist und dass es keine aktuelle amtliche Einschätzung seiner Erwerbsfähigkeit gibt. Für Herrn W. war aber auch klar, dass er zukünftig einer anderen Beschäftigung nachgehen will und er nicht mit einer möglichen Erwerbsminderungsrente zu Hause sein möchte. In diesem Zusammenhang wurde der Unterschied zwischen einer vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrente erklärt und dass fast immer der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt. Im Gespräch wurde somit klarer was die nächsten Schritte für Hr. W. sein müssen: Herr W. wird wahrscheinlich erst eine berufliche oder medizinische Reha absolvieren müssen, um u.a. den aktuellen Stand der Erwerbsfähigkeit zu klären. Da die Entscheidung über eine Reha oder eine andere Maßnahme wie zum Beispiel „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ immer den Kostenträgern obliegt wurde klar, dass Herr W. Kontakt zu seinem zuständigen Kostenträger, der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen muss. Nach Klärung der Zuständigkeit und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden dort weitere Schritte wie z.B. eine Reha Maßnahme oder „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ entschieden. Neben den Fragen zur Erwerbsfähigkeit, Reha und der Erwerbsminderungsrente wurde Herr W. u.a. auch zu weiteren Fragen wie das Auslaufen des Krankengeldes und der finanziellen Absicherung danach beraten. Im Fall von Herrn W. musste erstmal die Krankenkasse kontaktiert werden, um die genaue restliche Anspruchsdauer des Krankengeldes zu ermitteln. Herr W. hatte noch 6 Monate Krankengeldanspruch und es wurde deutlich, dass die nächsten Schritte bald möglichst in die Wege geleitet werden sollten. Mit dem Auslaufen des Krankengeldes wäre Herr W. zwar nicht in eine finanzielle Lücke gefallen, da er noch Arbeitslosengeld 1 Anspruch hat und im Falle einer bis dahin noch nicht entschiedenen Frage der Erwerbsfähigkeit die sogenannte „Nahtlosigkeitsregelung“ greift. Zu Letzt wurde Herr W. noch über den Schwerbehindertenausweis informiert, was dieser bedeutet und wie dieser zu bekommen ist. Denn unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitnehmer, der von einer (Schwer-)Behinderung betroffen ist (dies gilt auch bei dauerhaften oder chronischen Erkrankungen) von einem Schwerbehindertenausweis profitieren. Das Auslaufen des Krankengeldbezuges ist ein komplexes Thema. Es muss viel beachtet werden und je nach Einzelfall kommen verschiedene Wege und Unterstützungsmöglichkeiten und verschiede finanzielle Sicherungen in Betracht. Sich rechtzeitig über die weiteren Schritte und Möglichkeiten zu informieren ist dabei enorm wichtig. Die EUTB Ravensburg-Sigmaringen kann Ihnen als Lotse durch dieses System behilflich sein. Im Falle von Herr W. hat dieser nach einer beruflichen Reha eine Umschulung zum technischen Zeichner angefangen.
von Ursula Grieser-Röhl 19 Aug., 2021
Seit 2009 gilt auch in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. In Artikel 19 wird ebenso wie allen anderen Menschen mit Behinderung das Recht, zu wohnen wo und mit wem sie wollen bekräftigt. Doch das ist in der Praxis im Jahr 2021 immer noch nicht ganz so einfach. Eine Fallgeschichte. Alice (Name geändert) trifft es hart, als im Frühjahr 2020 die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beim Heim, in dem sie lebt, wegen Corona geschlossen wird. Sie fühlt sich vernachlässigt, viel zu oft ist ihr langweilig und sie reagiert mit Rückzug. Auch die regelmäßigen Besuche der Mutter werden wegen den Corona-Regeln immer schwieriger, so dass die Mutter beschließt, sie für einige Zeit mit nach Hause zu nehmen. Die Tochter blüht auf, hat wieder Freude am Leben und ist mit Elan im Alltag dabei. Der Mutter, mittlerweile mit mehr Zeit ausgestattet, kommt der Gedanke, dass es Alice zu Hause bei ihr auch auf Dauer sehr gut gehen könnte. Allerdings ist ihr klar, dass sie diese Aufgabe nicht ganz allein stemmen kann. Außerdem ist Alice eine andere Generation und interessiert sich in der Freizeit für andere Vergnügungen als die Mutter. Beide hören von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und bitten um ein Gespräch. Schnell wird klar, dass als Alternative zum Heim ein Persönliches Budget (PB) möglich wäre, um auch im Haushalt der Mutter die gewünschte Unterstützung zu erhalten. Sie finden das Arbeitgebermodell im PB für sich am passendsten. Bei dieser Variante können die Assistenten selbst ausgesucht und angestellt werden. Die Organisation der Hilfen muss dabei selbst gestemmt werden. Wer dazu nicht in der Lage ist und keinen gesetzlichen Betreuer hat, hat aber Anrecht auf eine Budgetassistenz, d.h. man bekommt diese Hilfen ebenfalls bezahlt. Das Beraterteam aus Ursula Grieser-Röhl, Sozialarbeiterin und Oliver Straub, selbst Arbeitgeber mit Persönlichen Budget erklären den Ablauf der Antragstellung in der Praxis und unterstützten die Mutter bei der Formulierung welche Hilfen gebraucht werden und bei einer ersten Kalkulation der entstehenden Kosten. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob eine einfache Assistenz ausreicht oder ausgebildetes Fachpersonal benötigt wird. Außerdem hat die EUTB Tipps, wo und wie man sich selbst Assistenten suchen kann. Dabei ist die eigene Erfahrung von EUTB-Berater Oliver Straub besonders hilfreich. Unter anderem kann man den Bedarf in Zeitungsannoncen, bei ebay Kleinanzeigen bekannt machen, manchmal können es auch ein einfaches nachbarschaftliches Gespräch sein, das weiterbringt. Außerdem gibt es auch regionale und überregionale Assistenzplattformen, die bei der Suche Erfolg versprechen. Auch wegen Corona hat es einige Monate gedauert, bis die Hilfen endlich anlaufen konnten. Davor mussten mehrere Gespräche mit der zuständigen Fallmanagerin des Landratsamts bewältigt werden als es um die Hilfeplanung der Behörde und die Höhe des benötigten Budgets ging. Auch dabei konnte Oliver Straub wieder, teilweise im Dreiertelefonat, Alices Mutter unterstützen. Wo kann man sich vor Ort über das Persönliche Budget/ persönliche Assistenzleistungen informieren? Neben der Ansprechstelle der Eingliederungshilfe, die die Maßnahme in der Regel bezahlt, kann man sich bei der unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) informieren lassen. Eine dritte Möglichkeit ist es, sich bei einem Anbieter von Assistenzleistungen informieren zu lassen. Für den Antragsteller gilt: Je besser man über das Prozedere Bescheid weiß und je genauer man seine Bedarfe und Ziele formulieren kann, desto zügiger kann die Hilfebedarfserhebung durch den Kostenträger bewältigt werden und desto schneller können die benötigten Hilfen bewilligt und ausgezahlt werden. Fazit: Man muss aktiv werden und sich über seine Rechte und Möglichkeiten informieren lassen. Mit etwas Mut, Geduld und Ausdauer wird der Weg für eine individuelle Lebensführung in mehr Selbstbestimmung geebnet. Weitere Informationen: Zum Persönlichen Budget/Assistenzleistungen: https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.htm l https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-schnittstellen/eingliederungshilfe-gesetzliche-pflegeversicherung-hilfe-zur-pflege/fda-1051/ Zur EUTB: www.teilhabeberatung.de www.eutb-rv-sig.de Zur Ansprechstelle der Eingliederungshilfe: https://www.rv.de/Leben+im+Landkreis+_+Buergerservice/Soziales+_+Versorgung/Eingliederungshilfe Assistenzleistungsanbieter stellen Assistenten zur Verfügung und organisieren alle Details Assistenzplattformen: www.assistenz.de ; https://ava.services ; www.assistenztreff.de
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